VIJO PLAN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die über das Bestellportal der VIJO Plan GmbH (nachfolgend „VIJO“) aufgegeben werden. Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VIJO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde bei der Bestellung auf seine eigenen Bedingungen verweist und VIJO diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Diese Bedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Bestellungen, ohne dass VIJO bei jeder einzelnen Bestellung erneut auf sie hinweisen muss.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden zum Vertrag — etwa Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung — bedürfen der Textform. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2. Zugang zum Portal

Der Zugang wird ausschließlich auf Einladung eingerichtet; eine öffentliche Registrierung besteht nicht. Der Kunde benennt die Personen, die für ihn bestellen dürfen, und ist dafür verantwortlich, deren Zugänge aktuell zu halten und bei Ausscheiden sperren zu lassen. Bestellungen, die über einen dem Kunden zugeordneten Zugang eingehen, gelten als von ihm veranlasst.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist VIJO unverzüglich zu informieren.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Produkte im Portal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die daraufhin automatisch versendete Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn VIJO die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Bis dahin steht sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. VIJO kann eine Bestellung ganz oder teilweise ablehnen; der Kunde wird darüber über das Portal und per E-Mail informiert.

4. Preise und Versandkosten

Es gelten die im Portal für den jeweiligen Kunden angezeigten Preise. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Versandkosten sind in den angezeigten Preisen nicht enthalten. Sie werden von VIJO in Abhängigkeit von Umfang, Gewicht und Lieferort gesondert ausgewiesen und dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Die dem Kunden eingeräumten Konditionen sind vertraulich und gelten nur für ihn.

5. Lieferung und Liefertermine

Ein im Portal angegebener Liefertermin ist ein Wunschtermin des Kunden und unverbindlich, bis VIJO ihn in der Auftragsbestätigung bestätigt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Umstände, die VIJO nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. VIJO informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

Nichtverfügbarkeit der Leistung. Kann VIJO eine bestätigte Bestellung auch innerhalb einer neu mitgeteilten Lieferfrist nicht ausführen, weil die Leistung nicht verfügbar ist, so ist VIJO berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn ein Vorlieferant VIJO trotz eines entsprechenden Deckungsgeschäfts nicht rechtzeitig beliefert, oder bei sonstigen Störungen der Lieferkette. VIJO informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen ohne Verzug zurück.

Annahmeverzug. Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferstelle zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar ist und eine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so kann VIJO den daraus entstehenden Mehraufwand — etwa Lager-, Standgeld- und erneute Anfahrtskosten — gesondert berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Transportschäden. Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind bei Ablieferung auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer bestätigen zu lassen. Verdeckte Transportschäden sind VIJO unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Diese Mitwirkung ist erforderlich, damit Ansprüche gegen das Transportunternehmen gewahrt bleiben; die Rechte des Kunden gegenüber VIJO bleiben davon unberührt.

6. Gefahrübergang und Erfüllungsort

Die Ware wird an die vom Kunden im Portal angegebene Lieferadresse versandt (Versendungskauf). Erfüllungsort für die Lieferung und für eine etwaige Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von VIJO.

Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über. Beim Versendungskauf geht diese Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, steht dies der Übergabe gleich.

Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, bestimmt VIJO Verpackung, Versandweg und Transportunternehmen.

7. Zahlung

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, per Überweisung oder nach individueller Vereinbarung. Eine Zahlungsabwicklung über das Portal findet nicht statt.

VIJO ist auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.

Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann VIJO Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale verlangen (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, kann VIJO noch nicht ausgeführte Lieferungen bis zum Ausgleich zurückhalten.

Gefährdung des Zahlungsanspruchs. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von VIJO auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist — etwa durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens —, ist VIJO nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von VIJO. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt VIJO bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab.

Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind VIJO unverzüglich in Textform anzuzeigen.

9. Beschaffenheit, Untersuchung und Mängelrüge

Beschaffenheit. Grundlage der Mängelhaftung sind die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Ware. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten die Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gegenstand des Vertrages waren oder von VIJO im Portal öffentlich bekannt gemacht wurden. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, richtet sich das Vorliegen eines Mangels nach § 434 Abs. 3 BGB.

Handelsübliche Abweichungen. Branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Maß und Gewicht stellen keinen Mangel dar. Das gilt insbesondere für Farbunterschiede zwischen der Darstellung im Portal und der gelieferten Ware sowie für Abweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen. Für eine farblich einheitliche Fläche empfehlen wir, den gesamten Bedarf in einer Bestellung zu ordern.

Untersuchung und Rüge. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (§ 377 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Ware zum Einbau. Ist die Ware zur Verlegung, zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt, hat die Untersuchung unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Wird ein Mangel erst nach der Verarbeitung offenkundig, obwohl er bei ordnungsgemäßer Untersuchung vorher erkennbar gewesen wäre, gelten die vorstehenden Rügeobliegenheiten entsprechend.

Bei berechtigter Mängelrüge leistet VIJO nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt VIJO nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt und musste der Kunde dies erkennen, kann VIJO die entstandenen Kosten erstattet verlangen.

10. Verjährung von Mängelansprüchen

Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Fristen.

Hierauf sei ausdrücklich hingewiesen: Für Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei fest verlegten Bodenbelägen kommt dies regelmäßig in Betracht.

11. Haftung

VIJO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIJO nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Verfügbarkeit des Portals

VIJO bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb des Portals, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle begründen keinen Anspruch des Kunden. Bestellungen können in solchen Fällen auf dem gewohnten Weg übermittelt werden.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

14. Änderung dieser Bedingungen

VIJO kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Bestellungen ändern. Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Folge weist VIJO in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei die Nutzung des Portals mit sofortiger Wirkung beenden.

Für eine bereits bestätigte Bestellung gilt stets die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestätigung galt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Dorsten, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieter

VIJO Plan GmbH
Kirchhellener Allee 100
46282 Dorsten
Deutschland

Geschäftsführer: Jonas Torlop — Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 15543

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